Drei ??? und die Antwort eines Kirchenrechtlers

Gestern habe ich an Dr. Gero Weishaupt drei Fragen gerichtet, über die ich in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder mit unterschiedlichen Leuten diskutiert habe – mit je unterschiedlichem Ergebnis. Es scheint also doch nicht immer so ganz klar zu sein. Deshalb bin ich dankbar, dass ich binnen kürzester Zeit Antwort erhielt.

Und da ich denke, dass die Themen auch auch andere interessieren, stelle ich die Korrespondenz hier zur Verfügung – mit freundlicher Genehmigung von Dr. Weishaupt:

1. Frage. Gilt die Messpflicht nur an gebotenen Feiertagen, wenn es auch gleichzeitig ein staatlicher Feiertag bzw. arbeitsfreier Tag ist? Und wie sieht es aus, wenn ich mich z.B. an Allerheiligen urlaubsbedingt in einem Bundesland aufhalte, wo es kein Feiertag ist?

Antwort:
a) Die Messpflicht gilt ausnahmslos an allen gebotenen Festtagen, also nicht nur wenn dieser kirchliche Festtag auch ein staatlicher Feiertag ist. Wenn die jeweilige Bischofskonferenz nach can. 1264 § 2 den Feiertag nicht auf einen Sonntag verlegt hat, dann sollen die Gläubigen – soweit es ihnen möglich ist und kein schwerer Grund sie daran hindert (ad impossibilitatem nemo tenetur = zu einer Umöglichkeit ist niemand verpflichtet)  – an dem jeweiligen Feiertag zur Messe gehen. Im Hinblick auf Berufstätige kann es pastoral verantwortlich sein, dass an diesen nicht staatlichen, aber gebotenen kirchlichen Festtagen eine Abendmesse gefeiert wird.

b) Siehe a). Im Urlaub wird es wohl kaum einen schweren Grund geben, an einem gebotenen Festtag nicht in die Messe zu gehen.

2. Frage: Wenn ich an einem Samstagabend in der Messe einer Gemeinschaft bin, die dann (lt. Messformular) ihre Samstagsmesse hält, nicht die Sonntagvorabendmesse. Ist die Sonntagspflicht dann trotzdem erfüllt oder nicht?

Antwort:
Nein, damit ist die Sonntagspflicht nicht erfüllt, weil an dem Samstag ein anderes Messformular, nämlich das vom Tage oder von einer Votivmesse gewählt worden ist. Die Vorabendmesse wird dann nicht als Sonntags-, sondern als „Samstagsmesse“ gefeiert, auch wenn die Messe am Vorabend des Sonntages gehalten wird. Entscheidend ist das Messformular, also die liturgischen Texte des Sonntages mit den Sonntagslesungen.

3. Frage: Ist es aus kath. Sicht (und Regelungen) problematisch, wenn ich am Sonntagmorgen z.B. den Gottesdienst einer Baptistengemeinde besuche, wenn ich bereits die Vorabendmesse besucht habe? Was wäre dabei zu beachten?

Antwort:
Nein, im Hinblick auf die Messpflicht am Sonntag ist das nicht problematisch, weil Sie ja mit der Vorabendmesse (vorausgesetzt dass das entsprechende Messformular vom Sonntag genommen worden ist; siehe Antwort 2) ihre Sonntagspflicht bereits erfüllt haben bzw. erfüllen können.

Teilnahme an einem Abendmahl, wenn es angeboten wird, ist nicht möglich. Eventuell kann ein Katholik Gebete und Lesungen vortragen, wenn dies in der Baptistengemeinde erlaubt ist.

Vielen Dank, Dr. Weishaupt, für die schnelle und klare Antwort!

Der Kardinal hat geantwortet

Auf seiner Seite „direktzu Joachim Kardinal Meisner“ hat der Kardinal nun vor einigen Tagen auf meine Frage „Wie kann man als Laie umgehen mit der „unordentlichen“ Form des römischen Ritus?“ geantwortet. (Direktlink zur Antwort)

Ungefähr diese Antwort habe ich erwartet. Generell halte ich es für gut und richtig, dass ein Bischof sich erst einmal hinter seine Priester stellt. Ich hätte mir allerdings auch ein wenig Verständnis erhofft für die Gläubigen, die an solchen selbstherrlichen Basteleien an der Liturgie leiden. Es geht mir ja nicht um „bestimmte Akzente oder Schwerpunkte“, wie der Kardinal es nennt, sondern um teilweise gravierende Veränderungen außerhalb der vorgesehenen Möglichkeiten.

Nun, beim nächsten Mal werde ich dann wohl wie geraten das Gespräch suchen… und mich dann vermutlich doch letztlich an andere Stellen wenden müssen, wenn ich mich nicht gänzlich aus bestimmten Kirchen verabschieden will. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht so recht vorstellen, dass Priester, die sich sonst kaum um vatikanische Schreiben und Instruktionen – wie z.B. Redemptionis Sacramentum – kümmern, sich ausgerechnet vom zitierten Hirtenwort des Kardinals vom 15.2.2005 (S. 21) zu dieser Instruktion beeindrucken lassen:

„Wenn jemand aus dem heiligen Gottesvolk Sie wegen eines liturgischen Brauches in Ihrer Gemeinde ansprechen, vielleicht auch sogar kritisieren sollte, dann bitte ich Sie, diese Stimmen und die dahinter sich verbergenden Ängste und Nöte in einem liebenden und wachen Herzen wahrzunehmen. Sicherlich müssen Sie unterscheiden zwischen Nörgelei und Rechthaberei einerseits und einer echten Anfrage aus Sorge um die Kirche oder geistlicher Not heraus andererseits. Nehmen Sie aber bitte alle ernstzunehmenden Stimmen aus dem heiligen Gottesvolk auch ernst!“

Im selben Hirtenwort ist übrigens auch zu lesen (S. 5):

„Niemand darf einer klerikalen Willkür ausgesetzt sein, die durch neue Formen, illegitime Hinzufügungen, unrechtmäßige Auslassungen, Unklarheiten über das priesterliche Amt und die Rolle der Laien im Gottesdienst nicht nur die sachgerechte Feier der Eucharistie behindert, sondern im Letzten den Eucharistieglauben der Menschen selbst betrifft und verändert.“

oder auch (S. 7):

„Darum ist meine Forderung an alle Priester, Diakone oder sonst für die Feier der Liturgie Veraantwortlichen, auf alle Eigenmächtigkeiten zu verzichten und zusammen mit den Gläubigen treu die Liturgie der Kirche zu feiern, keine Gängelei oder übertriebene Regelungssucht, sondern Auftrag, in der Feier der Liturgie der Kirche das Geschenk und die Aufgabe des Herrn unverfälscht und nicht verdunkelt zu bewahren.“

und schließlich auch (S. 20):

„Allerdings ist mein fester Wille, zur Ehre Gottes und zum Heil der Menschen die genannten Korrekturen nicht nur anzumahnen, sondern sie auch durchzusetzen.“

Zumindest habe ich ja schonmal erleben können, wie „beeindruckt“ einige Priester (und Gemeinden) von diesem Hirtenwort sind. Auf die Umsetzung des letzten zitierten Satzes bin ich allerdings immer noch sehr gespannt.

Noch ’ne wichtige Frage

„Wo ‚katholisch‘ draufsteht, soll auch katholisch drin sein“ ist die Überschrift über einer ebenfalls wichtigen Frage an Kardinal Meisner.

Derzeit befindet sie sich auf dem ersten Platz. Damit das so bleibt, bitte ich auch um Unterstützung für diese Frage, über die nur noch heute abgestimmt werden kann. Die Antwort darauf interessiert mich brennend.

Eine Frage an den Kardinal

Auf der Seite „direktzu Joachim Kardinal Meisner“ habe ich jetzt auch einmal eine Frage gestellt. Vielleicht bewegt euch das auch, und ihr wollt die Frage unterstützen:

Wie kann man als Laie umgehen mit der „unordentlichen“ Form des römischen Ritus?

Sehr geehrter Herr Kardinal Meisner,

in Ihrer Antwort zur Frage nach der außerordentlichen Form des römischen Ritus schreiben Sie zu Andacht, stillem Gebet, Ehrfurcht: „Doch sind all diese Dinge nicht durch das Konzil ‚abgeschafft‘ worden. Sie können und sollten sogar ihren Platz in der ordentlichen Form der Liturgie haben.“

Nun erlebe ich in bestimmten Kölner Kirchen nicht selten, dass die Liturgie so umgestaltet wird, dass der Ritus „wie er im Buche steht“ kaum wiederzuerkennen ist: Eigene Texte nur in loser Anlehnung an die Messtexte und Veränderungen bis hinein ins Hochgebet – so dass ich mich einmal sogar gefragt habe, ob die Wandlung überhaupt zustande kam – Missbrauch der Fürbitten als soziale oder gar kirchenpolitische Appelle…

Deshalb meine Frage: Wie soll/kann ich reagieren, wenn ich in eine solche unordentliche Messfeier geraten bin?

Kann/Soll man dazu schweigen? Andererseits gibt es das böse Wort vom Denunziantentum. Genügt Abstimmung mit Füßen – also einfach nicht mehr hingehen? Oder habe ich doch die Verantwortung tätig zu werden?

Was wäre der richtige Weg?

In Köln hat man glücklicherweise genügend Ausweichmöglichkeiten. Andernorts sieht das ganz anders aus. Als Katholikin, die nicht immer nur ausweichen möchte zu geistlichen Gemeinschaften oder zum „alten Ritus“ hoffe ich auf eine hilfreiche Antwort. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Ich würde mich über Unterstützung bei der Abstimmung freuen. Dann gibt es ja vielleicht auch eine Antwort.