… ein Gleichnis
1965 ging die drei Jahre andauernde 2. Allgemeine Beratung zur Revision der Straßenverkehrsordnung zuende. Neue Entwicklungen in der Technik, neue Möglichkeiten und Gefahren sowie ein verändertes Fahrverhalten hatten Anpassungen und Klarstellungen nötig werden lassen. Die schließlich verabschiedete Fassung der Straßenverkehrsordnung wurde jedoch unterschiedlich interpretiert und rezipiert.
Einige Straßenverkehrsteilnehmer haben sich mit „Liberalisierungen“ nicht abfinden können. Es sei ein Angriff auf die gute bewährte Ordnung, wenn man die Einbahnstraßen aufgebe und stattdessen auf manchen Straßen Bewegung in beiden Richtungen erlaube. Außerdem seien Kreuzungen mit gleichberechtigten Straßen die Vorboten der Anarchie im Straßenverkehr. Es müsse zwingend überall klare Vorfahrtsstraßen geben. Bereits die Einrichtungen von Ampeln, die mal der einen Straße, mal der anderen den Vorzug gäben, seien ein völlig falsches Signal. Mehrspurige Straßen, die ein Nebeneinander unterschiedlicher Geschwindigkeiten in der gleichen Richtung ermöglichen und ein heraufgesetztes Tempolimit führten nach Ansicht dieser Skeptiker zu Verwirrung und Eigensinn im Fahrverhalten. So könne das alles kein gutes Ende nehmen.
Der explizite Hinweis darauf, dass im Straßenverkehr „gegenseitige Rücksicht“ die Grundhaltung sein müsse führt eine weitere Gruppe dazu, sich eher dem „Geist der Straßenverkehrsordnung“ verpflichtet zu wissen als ihren tatsächlich niedergeschriebenen Regelungen. „Eigentlich wollte man ja noch viel weiter gehen, aber das war zu der Zeit einfach noch nicht möglich. Die Öffnung hat begonnen, und wir müssen alles dafür tun, dass es in dieser Richtung weiter geht.“ Unter diesem Motto setzt man sich ein für die Abschaffung dieser hierarchischen Einrichtung namens Vorfahrtstraßen: „Warum sollen nicht alle Straßen gleichberechtigt sein? Und warum dann eigentlich nicht viel lieber „Links vor Rechts“? Okay, an manchen Straßen stehen Vorfahrtsschilder, aber das sind ja nur Relikte aus einer anderen Zeit. Wer dort einfach fährt in der Meinung Vorfahrt zu haben ist selbst schuld am Unfall. Schließlich hätte er wissen müssen, dass man das hier anders handhabt.“
Verbotsschilder werden als unzulässige Gängelung und Eingriff in die Freiheit empfunden. So wird vorgeschlagen, diese doch wenigstens weniger streng aussehen zu lassen bzw. sie in unverbindliche Empfehlungen umzuwandeln. Es sei heute ja niemandem mehr zuzumuten, sich über Gefahren Gedanken zu machen. Die „gegenseitige Rücksichtnahme“ sei nicht zu vereinbaren mit klaren Verboten.
Man kümmert sich selbstverständlich auch um diejenigen, die aus den unterschiedlichsten Gründen im Straßengraben gelandet sind. Straßenfeste seien ein geeignetes Angebot, diesen Leuten wenigstens das Gefühl zu geben, einen Platz unter den Straßenverkehrsteilnehmern zu haben. Es sei Ihnen unter dem Motto der „gegenseitigen Rücksichtnahme“ jedoch nicht zuzumuten, eine Fahrschule zu besuchen oder sich die Regeln im Straßenverkehr wieder (neu) anzueignen.
Und schließlich gäbe es ja andernorts auch noch andere Regeln im Straßenverkehr, die ja nicht automatisch schlechter sein müssten. Wie käme man dazu, ausgerechnet auf die Einhaltung der hier gültigen Regeln zu pochen? Gruppen wie „Wir sind der Straßenverkehr“ oder „Straßenverkehrsregeln von unten“ reklamieren für sich, den „Geist der Straßenverkehrsordnung“ umzusetzen – das, was die Verfasser eigentlich gewollt hätten (sollen), wenn sie nicht in ihrer traditionellen Denkweise gefangen gewesen wären.
Der „Geist des Konzils“ verhält sich zu den Texten des Konzils in etwa so, wie mein Fahrstil zur Straßenverkehrsordnung.