Das Angebot eines Veranstaltungstickets für den ‚Marsch des Lebens‘ hat der Deutschen Bahn Einiges an Kritik beschert. Auf der Facebookseite der DB wird kritisiert, die Bahn fördere damit ‚militante Abtreibungsgegner‘, die sich gegen das ‚Recht auf Selbstbestimmung‘ stellen.
Abgesehen von der Diskussion um den Lebensschutz selbst, die ich für wichtig und notwendig halte, stelle ich eine reichlich verzerrte Wahrnehmung fest:
- Wer tatsächlich ‚militant‘ ist, kann man sehr gut selbst feststellen, wenn man sich Videoaufnahmen dieser Märsche ansieht und diverse Aufrufe der Gegendemonstranten. Die Aggression und Gewaltbereitschaft (auch aber nicht nur auf sprachlicher Ebene) liegen meist nicht auf der Seite der Lebensschützer.
- Abtreibung ist in Deutschland immer noch verboten, wird aber unter gewissen Umständen nicht bestraft. Daraus ein RECHT abzuleiten halte ich für eine abenteuerliche Interpretation. Und da es kein Recht ist, kann auch kein Recht untergraben werden. Der ‚Marsch für das Leben‘ plädiert also lediglich dafür, dass etwas nicht getan wird, was sowieso verboten ist. Wo ist das Problem? Ich sehe beim besten Willen nicht, wie man in diesem Zusammenhang von verfassungsfeindlichen Aktivitäten sprechen kann.
Sehr ausführlich hat sich Josef Bordat in einem Brief an den Vorsitzenden des Vorstands der DB geäußert: ‚Lassen Sie sich nicht aus der Bahn werfen!‘ Sehr zu unterstützen!
Ein Recht auf Abtreibung kann es auch gar nicht geben. Dem würde doch die Pflicht eines Arztes gegenüberstehen, eine Abtreibung vorzunehmen, wenn es von ihm verlangt wird. Ärzte hätten dann kein Recht auf Gewissensfreiheit mehr, was wohl kaum mit dem Grundgesetz zu vereinbaren wäre.